Anforderungen an nichtfinanzielle Erklärungen und Berichte nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) insbesondere für „große“ Sparkassen

Die Rechtsanwälte Dr. Röttgen und Hund haben hierzu aus juristischer Sicht in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Konzern“ einen Beitrag veröffentlicht. Sie weisen in ihren Schlussfolgerungen darauf hin, dass eine nur formelle Prüfung der CSR-Berichte nach dem CSR-Regelwerk nicht ausreichend ist. Jede inhaltliche Prüfung muss sich überdies auf die teils schwierigen und teils noch strittigen Rechtsfragen der CSR-Berichterstattung und insbesondere der Berichtstiefe (einschließlich der Beachtung des Grundsatzes „comply or explain“) erstrecken. Dies erfordert im Kern auch eine weitreichende juristische Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ohne Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nur Rechtsanwälte vornehmen dürfen. Nur eine umfassende inhaltliche, auch juristische Prüfung kann Risiken durch die Veröffentlichung unzureichender oder fehlerhafter nichtfinanzieller Erklärungen sowohl für den Vorstand und den Aufsichtsrat einer berichtspflichtigen AG als auch für den Vorstand und den Verwaltungsrat einer berichtspflichtigen öffentlich-rechtlichen Sparkasse minimieren.

Hier finden Sie den Beitrag als PDF:
DK 2019, 201 – 213