Mediation im öffentlichen Bereich
Das am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz hat die Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zum Ziel. Auch Rechtsanwälten ist die Mediation gestattet, selbst wenn sie nicht den Titel eines Mediators führen.
Die Mediation ist auch im öffentlichen Bereich häufig gut geeignet, eine langwierige juristische Auseinandersetzung zu verhindern. Dies geschieht schwerpunktmäßig in den Bereichen Umwelt, sowie Stadt-, Regional- und Infrastrukturplanung, solchen Bereichen also, in denen eine Vielzahl verschiedener Interessen zu berücksichtigen ist. So gehören beispielsweise zur Infrastrukturplanung die Abwasserentsorgungspläne der Länder nach dem Wasserhaushaltsgesetz, kommunale Energiekonzepte und Detailplanungen für einzelne Stadtteile oder Entwicklungsgebiete, bei denen vielfältige öffentliche und private Interessen berücksichtigt werden müssen.
Die Durchführung einer Mediation unterscheidet sich grundlegend von der sonstigen anwaltlichen Tätigkeit. Auch Vergleichsverhandlungen haben mit einer echten Mediation wenig zu tun. Eine andere Frage ist es, ob nicht im Rahmen einer Mediation auch ein Vergleich im Rechtssinne zustande kommen kann. Das kommt sogar ziemlich häufig vor, kann aber erst nach dem Durchlaufen des Mediationsverfahrens Teil der gemeinsam gefundenen Lösung sein.
Eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung der Mediationstechnik stellte das sog. Harvard-Konzept dar. Der Harvard-Ansatz ist eine Methode eines strikt sachbezogenen Verhandelns und ist von dem amerikanischen Juristen Roger Fisher im Jahr 1981 gemeinsam mit William L. Ury entwickelt worden. Ihr grundlegendes Buch „Getting to Yes“ ist mit dem deutschen Titel „Das Harvard-Konzept““ erschienen. Das Konzept, das hier nur in Ansätzen dargestellt werden kann, beruht auf einem Projekt der Harvard-Universität. Ziel der Methode ist eine friedliche Einigung in Konfliktsituationen mit einem positiven Ergebnis für beide Seiten. Im Vordergrund steht der größtmögliche beiderseitige Nutzen, indem Interessen und nicht Positionen in Einklang gebracht werden, weil – so lautet die zugrunde liegende Hypothese – jedes Problem durch Interessen bestimmt wird. Und auch hinter gegensätzlichen Positionen können gemeinsame Interessen stehen.
Das bekannteste Beispiel dafür stammt aus dem Bereich der Politik und gilt als Meisterleistung des damaligen US-Präsidenten Jimmy Carter, die er unter der Anwendung der Methoden des damals noch nicht publizierten Harvard-Konzepts vollbracht hat: Israel und Ägypten verhandelten 1978 im Camp David über die Bedingungen für einen Frieden zwischen beiden Ländern. Israel wollte unbedingt Teile des im Sechstagekrieg eroberten Sinai behalten, Ägypten wollte unbedingt den ganzen Sinai zurück. Diese Positionen waren unvereinbar. Die von Präsident Carter in der Rolle des strikt neutralen Mediators vorbereitete Lösung wurde möglich, indem sich die Verhandlungspartner auf die Interessen beider Länder konzentrierten, nicht auf ihre Positionen: Ägypten wollte vor allem aus historischen Gründen, aber auch aus Gründen nationaler Selbstachtung seine Souveränität bewahren. Israel wollte sichere Grenzen zu Ägypten, was aus seiner Sicht ausgeschlossen war, wenn ägyptische Truppen dort standen. Das Ergebnis lautete: Der gesamte Sinai wurde wieder in das Staatsgebiet Ägyptens eingegliedert, jedoch wurde der Sinai entmilitarisiert. Dieses Abkommen beendete den langandauernden Kriegszustand zwischen beiden Ländern. Dieses Beispiel zeigt, dass Mediationen auch im politischen und sonstigen öffentlichen Bereich möglich sind. Dafür gibt es mehrere weitere Beispiele.
Die Rolle des Mediators ist strikt neutral und sachbezogen. Wenn Rechtsanwälte als Mediatoren fungieren, dürfen sie keine juristische Einschätzungen des ihnen unterbreiteten Konfliktes – anders als bei Vergleichsverhandlungen – abgeben. Unsere Gründungspartner Dr. Norbert Röttgen und Hans-Georg Kluge verfügen über fundierte Erfahrungen mit erfolgreich abgeschlossenen Mediationsverfahren. Sie stehen ebenso wie die anderen Rechtsanwälte der Röttgen, Kluge & Hund für die Durchführung von Mediationen insbesondere im öffentlichen Bereich, aber etwa auch im Bereich des Gleichstellungs- und Antidiskriminierungrechts zur Verfügung.