Recht der öffentlichen Haushalte und Sparkassen
Mehrere der bei uns tätigen Rechtsanwälte verfügen über praktische Erfahrungen mit dem öffentlichen Haushaltsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Norbert Röttgen trug als Bundesminister die Verantwortung für den Haushaltsplan seines Ressorts ebenso wie der in seinem Ministerium als Staatssekretär tätige Rechtsanwalt Jürgen Becker. Zu ihren Aufgaben in diesem Zusammenhang gehörte es u.a., im Rahmen der Vorbereitung des Bundeshaushaltes die Debatte mit dem Bundesfinanzministerium über die Höhe der jährlichen Mittel für ihr Ressort zu führen. Mit dieser Aufgabe verknüpft waren zahlreiche Fragen des (Bundes-)Haushaltsrechts. Rechtsanwalt Jürgen Becker war während seiner früheren Tätigkeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als Referatsleiter, Unterabteilungsleiter und als Zentralabteilungsleiter verantwortlich für den Haushalt dieses Ministeriums, des größten Einzelplans im Bundeshaushalt, ebenso für die Aufsicht über den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und die Haushalte der Rentenversicherungsträger. Beide Rechtsanwälte sind somit kompetente Ansprechpartner für Rechtsfragen zum staatlichen Haushaltsrecht.
Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge war vor allem während seiner Tätigkeit als Landrat des Kreises Herford (NRW) intensiv mit dem kommunalen Haushaltsrecht befasst. Neben Rechtsfragen zur Kreisumlage gehörte dazu die Finanzierung der übergemeindlichen Aufgaben, die nur vom Kreis wahrgenommen werden können. Das betrifft den Bau von Kreisstraßen und Kreiskrankenhäusern, die Abfallwirtschaft, die Einrichtung von Rettungsleitstellen oder die Verantwortung für den Katastrophenschutz. Dazu gehören aber auch die Ausgleichs- und Ergänzungsaufgaben, die die Kreise erfüllen, indem sie mit finanziellen Zuschüssen Projekte kleinerer, finanzschwächerer Gemeinden unterstützen (Ausgleichsfunktion). In diesem Zusammenhang geht es immer wieder auch um Fragen des öffentlichen Haushaltsrechts. Für eine rechtliche Beratung in diesem Bereich steht auch Rechtsanwalt Becker aufgrund seiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit mit vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Kommunalfinanzen zur Verfügung.
Rechtsanwalt Klaus R. Vorndamme war als Vorsitzender der Sparkasse des Kreises Herford u.a. auch zuständig für die Finanzdienstleistungen für kommunale Kunden, die für die Sparkassen seit jeher einen bedeutenden Geschäftsbereich bilden. Mit einem Marktanteil von mehr als 45 Prozent im Kommunalkreditgeschäft sind die Sparkassen und Landesbanken wichtigste Kreditgeber der Städte, Gemeinden und Landkreise. Das Engagement für die lokale Gemeinschaft bildet für die Sparkassen zudem einen festen Bestandteil ihrer Identität. Dieses auf Nachhaltigkeit zielende Engagement, das dazu dient, überall in Deutschland die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität in den Regionen zu fördern, hat auch viele Berührungen zu Rechtsfragen, die von Rechtsanwalt Vorndamme kompetent bearbeitet werden. Dazu gehören das kommunale Sparkassenrecht in Nordrhein-Westfalen, Rechtsfragen der Finanzmarkt-Regulierung incl. Bankaufsichtsrecht, Compliance-Regeln, Personal- und Dienstvertragsrecht, das Kreditvertragsrecht und Fragen des Verbraucherschutzes bei Wertpapiergeschäften (WPHG).