Bürokratiekostenmessung und Bürokratiekostenabbau

Röttgen, Kluge & Hund verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.

Unsere Kanzlei berät Ministerien, Selbstverwaltungskörperschaften, Verbände und Unternehmen in Fragen der Bürokratiekostenmessung und des Bürokratiekostenabbaus in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) bei der Fachhochschule des Mittelstands (FHM), Leiter Prof. Dr. Wittberg.


Jahresbericht der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung 2017“

Das Bundeskabinett hat am 15.5.2018 seinen Bericht zur besseren Rechtsetzung für 2017 (Bericht der Bundesregierung 2017 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates) verabschiedet.

Unter dem Motto „Bessere Rechtsetzung 2017: Die Bürokratiebremse wirkt“ verfolgt die Bundesregierung das zentrale Ziel von Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung in Deutschland auf Bundesebene.

Der Jahresbericht der Bundesregierung für 2017 wertet die in 2015 eingeführte sog. „Bürokratiebremse“, bei der nach dem „one in, one out“-Prinzip neu eingeführte Bürokratiebelastungen an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden müssen, als Erfolg.

Seither hat sich der unter die Bürokratiebremse fallende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft im Saldo um 1,9 Mrd € verringert, zuletzt in 2017 um 305 Mio €.

Nicht unter die Bürokratiebremse fallen hingegen Be- und Entlastungen, die auf EU-Vorgaben beruhen; hier ist ein deutlicher Anstieg des Erfüllungsaufwands in 2017 um rund 1 Mrd € festzustellen. Insofern bedarf es dringend einer nachdrücklichen Begrenzung der Bürokratiekosten aus EU-rechtlichen Vorgaben.

Der Bürokratiekostenindex, der sich auf den besonderen Teil der Informations- und Dokumentationspflichten der Wirtschaft bezieht, ist mit 99,11 Punkten wieder knapp angestiegen nach 99,0 Punkten im Vorjahr (Referenzwert 100 Punkte zum 1.1.2012).

Für die Bürgerinnen und Bürger ist im Saldo der Erfüllungsaufwand nach einer Entlastung im Vorjahr in 2017 nun um rund 750.000 Stunden angestiegen.

Für die Verwaltung konnte der laufende Erfüllungsaufwand hingegen im Saldo um 26 Mio € p.a. reduziert werden.

Der Bericht untersucht zudem in einer zweiten Runde die Bürokratiebelastung für die Bürgerinnen und Bürger  anhand sog. „Reisen durch die Behördenlandschaft“ nach dem neuen Lebenslagen-Konzept, bei dem typische Bürgerkontakte mit Behörden – von der Anmeldung eines neugeborenen Kindes bis zur Kfz-Zulassung – betrachtet werden, um zu einfachen und verständlichen Neuregelungen zu kommen.

Als häufige Probleme bei Kontakten mit der Verwaltung haben sich dabei die Verständlichkeit des Rechts und von Formularen erwiesen.

Den vollständigen Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2017“ finden Sie hier.