Beratung Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland
Es kann schon lange kein Zweifel mehr daran bestehen, dass die Nachhaltigkeit auf der unternehmerischen Agenda steht. Vor dem Hintergrund der steigenden Relevanz unternehmerischer Nachhaltigkeit in der Wahrnehmung von Kunden, Kreditgebern und Meinungsmachern ist diese inzwischen sogar ein unternehmerischer Erfolgstreiber. Zudem treibt eine entsprechende staatliche Regulierung unternehmerisches Handeln an, und es besteht auf Unternehmensseite zu Recht das Bedürfnis nach Verlässlichkeit und Klarheit. Wo Sustainable Governance auf den Unternehmensbereich wirkt, gilt es folglich, akzeptierte und praktikable Maßstäbe dafür zu setzen, was Nachhaltigkeit im Unternehmen bedeutet.
Das ist allerdings nicht nur eine Frage für Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer. Eine ganze Reihe von Aspekten der Überprüfung einer erfolgreichen Nachhaltigkeitsstrategie betrifft juristische Fragen. Sie können Fachfremde nicht mit Erfolg beantworten. Die Notwendigkeit einer nachhaltigkeitsorientierten Unternehmensführung wird zunehmend durch gesetzliche Regelungen veranlasst. Ein Beispiel ist die Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit den Nachhaltigkeitsanstrengungen eines Unternehmens, wie sie im § 87 Aktiengesetz (AktG) geregelt ist. Weder für Aufsichtsräte noch für Vorstände ist diese Regelung bisher praktikabel, da es an geeigneten Maßstäben für die Bewertung dieser Managementdimension mangelt (vgl. Röttgen/Kluge in NJW 2013, 900 ff.).