Bundes- und Landesverfassungsrecht

Die Verfassungen des Bundes, das Grundgesetz (GG), und die Verfassungen der deutschen Länder regeln die wesentlichen Grundlagen für den föderalen Aufbau, die Organisation der Staatsgewalt im Bund und in den Ländern einschließlich des Regierungssystems und für die Partizipation und die Rechte der Staatsbürger. Im Kern enthalten sie übereinstimmende Grundentscheidungen für Bundesstaat, Demokratie, Republik, Rechtsstaat und Sozialstaat sowie jeweils einen verbindlichen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten. Das Grundgesetz enthält darüber hinaus grundlegende Regeln für die Einbindung der Bundesrepublik in das Völkerrecht einschließlich der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union und zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Vereinten Nationen und ein System kollektiver Sicherheit wie die NATO.

Legislative, Exekutive und Judikative sind in gleicher Weise unbedingt an die Verfassung als ranghöchstem innerstaatlichen Recht gebunden. Die letztverbindliche Entscheidung über die Auslegung und Handhabung des Grundgesetzes liegt beim Bundesverfassungsgericht, der Landesverfassungen bei den Verfassungsgerichten der Länder. Sie entscheiden über verfassungsrechtliche Streitigkeiten. Ihre Entscheidungskompetenzen und ihr Verfahren ergeben sich aus den Verfassungen und den Verfassungsgerichtsgesetzen.