Dr. Dr. Jürgen Rühmann (Of Counsel)
Spezialisierungen
Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht, Parlamentsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, Steuerliches Verfahrensrecht, Rechtsstellung des sorbischen Volkes
Lebenslauf
Dr. Rühmann war fast 39 Jahre als Verwaltungs- und Finanzrichter sowie Ministerialbeamter tätig. Die letzten zehn Jahre war er außerdem im Nebenamt Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes.
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 1976 und einem Auslandsstudienjahr an der Universität Aix-en-Provence (Frankreich) fertigte er während der Referendarzeit seine französische Doktorarbeit über ein rechtsvergleichendes Thema an, mit der ihn diese Universität 1979 zum Docteur d’Université promovierte. Anfang 1980 trat er seinen Dienst als Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe an. Neben der Richterprobezeit erstellte er an der Universität Mannheim seine deutsche Doktorarbeit über ein verfassungsprozessuales Thema und wurde damit 1981 promoviert. Nach einem Verwaltungsjahr bei der Stadt Heidelberg als Abteilungsleiter im Amt für öffentliche Ordnung war er von Mai 1983 bis April 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht (Prof. Dr. Steinberger, Zweiter Senat) und dort für das Ausländer- und Asylrecht sowie völker- und europarechtliche Fragen zuständig. Auf seine Rückkehr an das Verwaltungsgericht Karlsruhe – und Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg – folgte von Oktober 1989 bis Ende 1990 die Teilnahme am Führungslehrgang der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe.
Im Herbst 1990 sowie ab Januar 1991 war Dr. Rühmann Berater für Verfassungs- und Parlamentsfragen beim sächsischen Justizminister in Dresden. In dieser Zeit hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung begleitet und grundlegende Gesetze des Freistaates Sachsen (Abgeordnetengesetz, Ministergesetz, Verfassungsgerichtshofsgesetz) entworfen. Ende 1991 wechselte er als Abteilungsleiter Parlamentsdienste zur Verwaltung des Sächsischen Landtags, wo ihm – ab Ende 1992 als Ministerialdirigent – zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die rechtliche Beratung und Begleitung sämtlicher Gremien des Parlaments oblag. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Vertretung des Sächsischen Landtags vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Diese Tätigkeit übte er bis zur Übernahme des Amtes des Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichts zum Jahresbeginn 2006 aus.
Nach kurzer Zeit als stellvertretendes Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes wurde Dr. Rühmann 2008 vom Sächsischen Landtag für neun Jahre zum Vizepräsidenten dieses Gerichts gewählt und 2017 wiedergewählt. Das Nebenamt endete mit seinem Eintritt in den Ruhestand im Hauptamt Ende 2018.
Kommunalpolitisch ist er seit langem ehrenamtliches Mitglied des Ortschaftsrats in einer sächsischen Stadt und war zugleich Streitvertreter zur Wahrung der Rechte der Ortschaft aus dem Eingemeindungsvertrag. In dieser Funktion hat er vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich gegen die Stadt wegen der Wegverlegung der örtlichen Grundschule geklagt.
Als Sachverständiger ist er vor dem Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags (zur Frage einer Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit) sowie vor dem Hauptausschuss des brandenburgischen Landtags (zur Reform des brandenburgischen Sorben-/Wendengesetzes) aufgetreten.
Dr. Rühmann ist seit Anfang 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Anwaltskammer Berlin. Er ist Mitglied der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission (IJK), der deutsch-israelischen Juristenvereinigung (DIJV), des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter (BDFR), der Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. sowie der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Veröffentlichungen
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen. Aus neuerer Zeit:
Die Spinne im Netz – Der Sächsische Verfassungsgerichtshof und das Kräftefeld der Staatsgewalten, Sächsische Verwaltungsblätter 2012, S. 131 ff. (Teil 1) und S. 173 ff. (Teil 2)
Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar, 2. Aufl. 2005, Kommentierung der §§ 85 bis 89
Umbach/Clemens (Hrsg.), Mitarbeiterkommentar zum Grundgesetz, 2002, Kommentierung des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie des Art. 37
Die parlamentarische Verantwortung für die (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit – Ein Beitrag zur Lehre von der Gewaltenteilung, in: Cramer/Giegerich/Richter/Zimmermann (Hrsg.), Tradition und Weltoffenheit des Rechts, Festschrift für Helmut Steinberger, 2002, S. 551 ff.
Landtag und Verfassungsgerichtshof – Vom kritischen Dialog mit dem „Hüter der Verfassung“, in: Sächsischer Landtag (Hrsg.) Zehn Jahre Sächsischer Landtag, 2000, S. 155 ff.
Schimpff/Rühmann (Hrsg.), Die Protokolle des Verfassungs- und Rechtsausschusses zur Entstehung der Verfassung des Freistaates Sachsen, 1997
Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, 1. Aufl. 1992, Kommentierung der §§ 83 bis 89 und des § 90 Abs. 3