Dr. Norbert Röttgen
Spezialisierungen
Unternehmensbezogene Fragestellungen der Nachhaltigkeit, Recht der Energiewende, Ressourcenschutzrecht, gesellschaftsrechtliche Regelungen über Vorstandsvergütungen, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Lebenslauf
Dr. Norbert Röttgen wurde 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, im Jahr 1994 trat er in die Rechtsanwaltsozietät Leinen & Derichs ein.
Im selben Jahr wurde Dr. Röttgen in den Deutschen Bundestag gewählt, dem er seither angehört. Gegenwärtig ist Dr. Röttgen der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages.
Als rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU – Bundestagsfraktion (2002 – 2005) war Dr. Röttgen mit der gesamten Bandbreite der aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen befasst. In seiner Funktion als 1. Parlamentarischer Geschäftsführer (2005 – 2009) bildeten Rechtsfragen der Staatsorganisation einen wichtigen Bereich seiner Tätigkeit. Hierzu zählten die Einrichtung des Nationalen Normenkontrollrates und die Reform des Föderalismus in der 16. Legislaturperiode sowie das Recht der Parteienfinanzierung und das Recht der Geheimdienste und ihrer Kontrolle. In der Zeit als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2009 – 2012) ruhte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seit dem Wiederaufleben der Zulassung als Rechtsanwalt beschäftigen Dr. Röttgen Fragestellungen des Rechts der Nachhaltigkeit.
Das besondere Interesse von Dr. Röttgen gilt unternehmensbezogenen Fragestellungen der Nachhaltigkeit. Dazu zählen das Recht der Energiewende und das Ressourcenschutzrecht, die gesellschaftsrechtlichen Regelungen über Vorstandsvergütungen etwa im Aktienrecht, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen oder – zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge – die Mediation in unternehmensbezogenen Streitfragen des Antidiskriminierungsrechts.