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Auskunftsantrag: Hält das BMJV die AfD für verfassungswidrig?

Ein Mandant unserer Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund hat beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Auskunftsantrag zur ministeriellen Bewertung der AfD gestellt.

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auffassung das Bundesjustizministerium zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG vertritt. Zugleich soll geklärt werden, ob und in welcher Form das Ministerium diese Auffassung dem Bundeskanzleramt mitgeteilt hat. 

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage nach einer etwaigen Kommunikation mit dem Bundeskanzleramt, weil der Bundeskanzler einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht bislang als überflüssig bezeichnet hat. Er wolle die AFD auf politischem Wege halbieren, hat er seinerzeit gemeint. 

Im Rahmen der Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird die Einsichtnahme in alle einschlägigen Akten des Bundesjustizministeriums beantragt.

Kontakt:

Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge
T: (030) 27 87 455 0
E: info@roettgen-kluge-hund.de