Bahnbrechendes Revisionsurteil für den Tierschutz

Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte haben einen wegweisenden Freispruch für Tierschützer in der Revision vor dem Oberlandesgericht Naumburg erreicht

Drei Tierschutz-Aktivisten, die im Sommer 2013 in undercover-Aktionen erhebliche Missstände in einem Schweinemastbetrieb in Sachsen-Anhalt aufgedeckt haben, sind nun auch in der Revisionsinstanz vom Oberlandesgericht Naumburg in einem Aufsehen erregenden Prozess am 22.2.2018 vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei gesprochen worden.

Das OLG Naumburg hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche der Vorinstanzen verworfen und die Belange des Tierschutzes angesichts der eklatanten Missstände in dem Betrieb höher bewertet als das Hausrecht der Betreiber. Das Handeln der Tierschützer sah das Gericht angesichts des behördlichen Nicht-Handelns zur Abwendung der Gefahren für die Tiere und zur Beseitigung der Missstände durch den rechtfertigenden Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch als gerechtfertigt an.

Ohne das Betreten des Mastbetriebes und die filmische Dokumentation der tierschutzwidrigen Missstände zu Dokumentations- und Beweiszwecken durch die Tierschützer hätten die zuständigen Veterinärbehörden nicht letztlich doch noch eingegriffen. Belange des Tierschutzes sind durch das Urteil als notstandsfähiges Rechtsgut und der Fall der „Staatsnothilfe“ bei jahrelangem behördlichen Nicht-Handeln anerkannt worden.

Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte haben einen der drei Tierschützer in dem Strafverfahren erfolgreich vertreten und konnten für ihn einen Freispruch erreichen.

„Dies ist ein großer Erfolg für den Tierschutz! Erstmals hat ein Oberlandesgericht den Tierschutz höher bewertet als die Interessen der Betreiber von Betrieben der Massentierhaltung und engagierte Tierschützer frei gesprochen. Dem Urteil kommt als Musterprozess für ähnliche Fälle bei offensichtlichem Behördenversagen auch über den Bereich der Massentierhaltung hinaus grundsätzliche Bedeutung zu,“ so Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge.

Rechtsanwalt Kluge ist Partner von Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte und ein ausgewiesener Experte des Tierschutzrechts; er ist u.a. auch Herausgeber eines Kommentars zum Tierschutzgesetz.

 

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