Bürokratie für Vertragsärzte erneut gestiegen – zusätzliche Belastungen durch Corona! – Die Ergebnisse des Bürokratieindex 2020 für die vertragsärztliche Versorgung

Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau der Fachhochschule des Mittelstands und Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte legen die fünfte Untersuchung zur Bürokratiebelastung von Vertragsärzten vor.

Der Bürokratieaufwand für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland ist im Jahr 2020 nach einer uneinheitlichen Entwicklung in den Vorjahren erneut um rund 1,3 Prozent auf nun knapp 55,76 Millionen Nettoarbeitsstunden angestiegen. Mit aktuell etwa 61 Arbeitstagen, die pro Jahr und Praxis allein für die Erfüllung von Informationspflichten aufgewendet werden müssen, ist die Belastung merklich um einen Arbeitstag weiter gestiegen.

Die Versorgungspraxis war im Berichtsjahr 2020 durch die Folgen der Corona-Pandemie geprägt, welche niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nicht zuletzt auch im Hinblick auf die bürokratischen Belastungen für ihre Praxen vor große Herausforderungen stellte. Diese zusätzlichen pandemiebedingten Entwicklungen werden sich quantitativ allerdings erst im Bürokratieindex des Folgejahres niederschlagen.

Zur Untersuchung der Auswirkungen der Pandemie auf die Praxen sind im Rahmen der Untersuchung zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Expertenworkshops und Fokusgruppeninterviews mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten durchgeführt und Verbesserungsvorschläge aus der Praxis erarbeitet worden. Die Empfehlungen der Niedergelassenen betreffen dabei z.B. die Vereinheitlichung der Regeln für Corona-Testungen, eine abgestimmte Information und Kommunikation der Behörden mit den Praxen oder auch die Vereinheitlichung von Regeln für Bescheinigungen.

Die Fachhochschule des Mittelstands und die Kassenärztliche Bundesvereinigung  haben diese Ergebnisse heute in der Untersuchung  „Belastung transparent machen, Bürokratie abbauen – Der Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung BIX 2020“ vorgestellt.

Zum Autorenteam der Studie unter Leitung unseres Kooperationspartners Professor Dr. Dr. h.c. Volker Wittberg vom Nationalen Zentrum für Bürokratiekostenabbau der Fachhochschule des Mittelstands gehören auch Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge und Rechtsanwalt Heiko Rottmann von Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte.

„Der erneute Anstieg der Bürokratielast für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten verdeutlicht den fortbestehenden Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau. Gerade die Zusatzbelastungen der Corona-Pandemie verdeutlichen umso mehr, wieviel Arbeitszeit und Ressourcen in den Praxen durch Bürokratie verloren gehen. Die in der Studie entwickelten Verbesserungsvorschläge weisen den richtigen Weg für eine Reduzierung der Bürokratielasten in Zeiten der Corona-Krise,“ kommentiert Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, Partner von Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte, das Ergebnis der diesjährigen Studie.

Anwälte der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund sind seit Jahren durch besondere Expertise im Bereich Bürokratiekostenmessung, -kontrolle und Bürokratieabbau ausgewiesen und beraten Ministerien, Selbstverwaltungskörperschaften, Verbände und Unternehmen zu diesen Themen in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) der privaten Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld.

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