Bundesverwaltungsgericht: Urteil zum Töten männlicher Küken verschoben

Urteil zum Töten männlicher Küken verschoben – Röttgen, Kluge & Hund Partnerschaft mbB vertreten NRW-Kreise vor dem Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine ursprünglich für diesen Donnerstag geplante Entscheidung zum umstrittenen Kükentöten verschoben. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22.5.2019  gebe es nach Auskunft einer Gerichtssprecherin noch weiteren Beratungsbedarf. Zudem hätten mehrere Fernsehsender beantragt, die Urteilsverkündung live zu übertragen. Über die Zulassung des Fernsehens müsse der Senat ebenfalls noch entscheiden. Das Urteil soll nunmehr am 13. Juni gesprochen werden (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).

In dem Rechtsstreit, in dem es um das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht geht, vertritt unsere Kanzlei die beiden beklagten Kreise Paderborn und Gütersloh. Diese hatten zwei Kükenmästern untersagt, männliche Küken sofort nach dem Schlüpfen zu töten.  Rund 45 Millionen Tiere werden in Deutschland auf diese Weise jedes Jahr getötet.