Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Entgeltdiskriminierungsklage

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt die Entgeltdiskriminierungsklage unserer Mandantin gegen das ZDF; die anwaltliche Vertretung liegt weiterhin bei der Kanzlei Röttgen, Kluge und Hund PartG mbB.

Die Klage unserer Mandantin wurde Anfang Februar 2017 vom Arbeitsgericht Berlin in der ersten Instanz abgewiesen, die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Die Klägerin wird nun in Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gehen.

Die GFF teilt die Rechtsauffassung der Klägerin und unterstützt sie ab sofort im Rahmen der strategischen Prozessführung gegen Diskriminierung. Auf der Internetseite der GFF www.freiheitsrechte.org sind ausführliche Informationen zur Klage, zur Unterstützung durch die GFF und zum Thema Entgeltdiskriminierung zusammengestellt.

Presseanfragen zur Klage sowie zur Unterstützung durch die GFF richten Sie bitte künftig ausschließlich an Nina Tesenfitz.

Kontakt zu Frau Tesenfitz:

Mail: presse-equalpay@freiheitsrechte.org

Hier finden Sie den Text als PDF:

Pressemitteilung-20-03-17