IFG-Antrag beim Kanzleramt: Offenlegung möglicher Lobbyarbeit Gerhard Schröders auf Staatskosten
Röttgen, Kluge & Hund Partnerschaft mbB beantragen Informationen aus dem Büro Gerhard Schröders im Bundeskanzleramt um etwaige Lobbyarbeiten auf Staatskosten zugunsten des wahrscheinlichen Kriegsverbrechers Wladimir Putin offenzulegen.
Mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. März 2022 wird das Bundeskanzleramt zur Verfügungstellung von Unterlagen aus dem ihm personal- und haushaltsmäßig zugeordneten „Büro Gerhard Schröder“ aufgefordert, die sich auf dessen Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation und seiner staatlichen Repräsentanten, insbesondere seinem Präsidenten Putin, sowie auf die Person Gerhard Schröder in Verbindung mit der Nordstream II GmBH beziehen. Dieser wurde ebenfalls der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland zur Kenntnisnahme übermittelt.
Hier finden Sie den IFG-Antrag an das Bundeskanzleramt:
IFG-Antrag Gerhard Schröder