Klägerin geht in die Berufung

Zum heutigen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin im Entgeltgleichheitsprozess einer ZDF-Redakteurin

Als „in schwerwiegender, ja willkürlicher Weise rechtsfehlerhaft“ bezeichnete Rechtsanwalt Hans- Georg Kluge von der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund PartG mbB das heutige klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin im Entgeltgleichheitsprozess einer ZDF-Redakteurin, gegen das diese nunmehr vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen wird.

Die Klägerin, die seit nunmehr fast zehn Jahren als sog. „fest-freie“ Redakteurin im Politikmagazin Frontal21 beschäftigt ist, hatte jahrelang versucht, ein höheres Honorar im Einvernehmen mit dem ZDF zu erreichen. Ihr wurde erklärt, ihre Vergütung – ebenso wie die besserverdienender Männer – richte sich nach festen Kriterien wie Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit. Dann erfuhr sie, dass auch männliche Kollegen mit weniger Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit mehr verdienten. Inzwischen ist offensichtlich, dass feste Kriterien nicht ausschließlich ausschlaggebend für die Vergütung sein können. Für eine mögliche Diskriminierung wurden in der Klageschrift eine Vielzahl von Belegen geliefert, die alle unter Beweis gestellt wurden.

In dieser Situation hätte das Arbeitsgericht Berlin die Pflicht gehabt, eine umfangreiche Beweisaufnahme vor allem zu der Frage durchzuführen, ob die Klägerin eine gleiche oder gleichwertige Arbeit etwa im Sinne Artikel 23 der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRCh) im Verhältnis zu einer der genannten männlichen Vergleichspersonen verrichtet. Dann wäre es Sache des Zweiten Deutschen Fernsehens gewesen zu beweisen, dass der Entgeltunterschied gerechtfertigt ist, wobei nach dem europäischen Recht bestimmte Rechtfertigungsgründe wie mögliche Schwangerschaften oder ein vermeintlich besseres Verhandlungsgeschick von Männern von vornherein unzulässig sind.

Entgegen den Vorschriften des deutschen Prozessrechts hat das Gericht trotz des ausführlichen Vortrags der Klägerin, den es sogar für zu ausführlich hielt (Zitat des Vorsitzenden Ernst zum Umfang des klägerischen Vortrags: “Der Baum ist tot“) keine Beweisaufnahme durchgeführt. Richter Ernst gab in der mündlichen Verhandlung auch keine rechtlichen Hinweise zu einer möglichen Ergänzung des klägerischen Vortrags, was ebenfalls zu seinen richterlichen Pflichten gehört hätte. Er hat vielmehr darauf hingewiesen, dass er nicht sicher sei, ob er „alles verstanden“ habe, ohne zu verdeutlichen, welches der rechtlichen Argumente des Rechtsanwalts der Klägerin ihm nicht zugänglich waren.

Trotz der offensichtlichen Voreingenommenheit des Richters hat die Klägerin darauf verzichtet, gegen Richter Ernst einen Befangenheitsantrag zu stellen und auf diese Weise das Verfahren in der ersten Instanz weiter zu verzögern. Ihr geht es jetzt darum, das Verfahren so schnell wie möglich vor eine höhere Instanz zu bringen, sollte zuvor keine Einigung mit dem ZDF erzielt werden.

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Pressemitteilung-01-02-17

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