Lohndiskriminierung beim ZDF bleibt ungeahndet
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag, den 5.2.2019 die Klage einer Journalistin des ZDF wegen Entgeltdiskriminierung abgewiesen.
Die Klägerin wird von Röttgen, Kluge und Hund vertreten und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.
Die Pressemitteilung zu diesem Fall und die Kontaktdaten der GFF für Rückfragen finden Sie hier