Lohndiskriminierung beim ZDF – Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zur Entgeltdiskriminierung veröffentlicht

Berlin/Köln 22.05.2019

Lohndiskriminierung beim ZDF bleibt ungeahndet – Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Entgeltdiskriminierung jetzt veröffentlicht

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag, den 5.2.2019, die Klage einer Journalistin des ZDF wegen Entgeltdiskriminierung abgewiesen.

Es hat dabei u.a. die Meinung vertreten, dass das neue Entgelttransparenzgesetz für sog. „fest-freie“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rundfunkanstalten nicht gelte. Diese unionsrechtlich höchst fragwürdige Rechtsauffassung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dem in der Europäischen Union geltenden Arbeitnehmerbegriff widerspricht, wird nun vom Bundesarbeitsgericht und ggfls. vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden müssen.

Die Klägerin ist in den ersten beiden Instanzen von mehreren Anwälten von Röttgen, Kluge und Hund vertreten worden. Das Mandatsverhältnis ist beendet.

Das Urteil zu diesem Fall und einen Berichtigungsantrag in Bezug auf die vom Gericht teilweise unzutreffend festgestellten Tatsachen finden Sie hier.

 

Hier finden Sie diesen Text als PDF:
2019-05-22 Pressemitteilung

Hier finden Sie das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg:
2019-04-05 LAG Berlin-Brandenburg Urteil

Hier finden Sie den Berichtigungsantrag:
2019-04-29 LAG TB-Berichtigungsantrag