Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen sollen transparent und vergleichbar sein. Dafür hat der Deutsche Nachhaltigkeitsrat („Rat für nachhaltige Entwicklung“) den „Deutschen Nachhaltigkeitskodex – Maßstab für nachhaltiges Wirtschaften“ erarbeitet. Ihm liegt ebenso wie dem rechtswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsbegriff das Drei-Säulen-Konzept zugrunde.

Nach diesem Kodex des Deutschen Nachhaltigkeitsrats (in der aktualisierten Fassung vom Januar 2015) muss ein Unternehmen, das über seine Nachhaltigkeitsbemühungen nachvollziehbar Auskunft erteilen will, auch über Gesichtspunkte berichten, die nicht unmittelbar als auf den ökonomischen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet erkennbar sind. So muss über den Umfang der  Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen genauso berichtet werden wie über den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen. Das Unternehmen hat offen zu legen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, und wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen.

Daneben hat es aber auch mitzuteilen, ob und wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens fördert. Es hat zu darzulegen, wie es national und international Prozesse implementiert, und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Schließlich hat das Unternehmen zu berichten, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen. Mitzuteilen ist auch die Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltagen und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht ebenso wie Näheres zu Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden. Zu berichten ist über die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht, die Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorien in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren und Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte hat das Unternehmen kodexgemäß offen zu legen, welche Maßnahmen für die Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Zu nennen sind die Gesamtzahl und der Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft werden, und die Gesamtzahl und der Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden. Zu berichten ist über den Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Nach dem Kodex ist ferner anzugeben, wie das Unternehmen zum Gemeinwohl in den Regionen beiträgt, in denen es nicht nur unerhebliche Geschäftstätigkeiten ausübt. Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen aufgeschlüsselt nach Ländern und Empfängern/Begünstigten dargestellt werden. Das Unternehmen berichtet, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie deren Einhaltung überprüft wird und wie Verstöße sanktioniert werden. Die Gesamtzahl und der Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken sind ebenso mitzuteilen wie bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen, aber auch der monetäre Wert signifikanter Bußgelder und die Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.