Kooperationspartner FHM übergibt Evaluationsbericht zur Tätigkeit der Clearingstelle des Landes Niedersachsen

Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Wittberg, Kooperationspartner von Röttgen, Kluge und Hund Rechtsanwälte und Prorektor der Fachhochschule des Mittelstands (FHM), hat mit seinem Gutachterteam die bisherige Arbeit der Clearingstelle Niedersachsen im Bereich Bürokratiekontrolle der Gesetzgebung evaluiert und den positiven Untersuchungsbericht der Landesregierung vorgelegt. Zu den Gutachtern und Co-Autoren der Untersuchung gehört auch Rechtsanwalt Heiko Rottmann von Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte.

Die Clearingstelle des Landes Niedersachsen bei der Landesarbeitsgemeinschaft IHK Niedersachsen (IHKN) ist von der Niedersächsischen Landesregierung per Kabinettsbeschluss vom 17.3.2020 eingerichtet worden und hat zum 1.11.2020 ihre operative Arbeit aufgenommen.

Sie soll als unabhängige und weisungsfreie Stelle Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Landes Niedersachsen bereits im Entstehungsprozess begleiten und auf den damit für den betrieblichen Mittelstand verbundenen Bürokratiemehraufwand untersuchen sowie mögliche Alternativen aufzeigen.

Die Evaluation der FHM im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat die bisher geleistete Arbeit der Clearingstelle betrachtet und den erreichten Status Quo der Clearingstelle untersucht, ihre Berichte und Stellungnahmen und ihre Arbeit in der Gesetzgebungsberatung auf der Grundlage von Expertenbefragungen bewertet, wobei alle beteiligten Stellen und weitere Fachleute vergleichbarer Institutionen einbezogen wurden. Schließlich konnten Verbesserungsvorschläge für die Weiterentwicklung der Clearingstelle unterbreitet werden.

Angesichts der Kürze der zu betrachtenden Zeitspanne der bisherigen Tätigkeit der Clearingstelle verdient die Vielzahl, der Umfang und die Komplexität der erarbeiteten Stellungnahmen die Anerkennung der Gutachter; die der Clearingstelle durch die Trägervereinbarung mit dem Land Niedersachsen auferlegten Aufgaben wie z.B. die Erstellung des Leitfadens zur Mittelstandsrelevanz und ein erster Jahresbericht wurden kurzfristig erfüllt.

Prof. Dr. Wittberg und Rechtsanwalt Rottmann stellen abschließend fest: „In unserer Studie konnten wir die beachtlichen Impulse der Clearingstelle Niedersachsen für die Bürokratiekontrolle und eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung in Niedersachsen feststellen, die die Clearingstelle in der kurzen Zeit ihres Wirkens bereits erzielen konnte.“

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Anwälte der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund sind seit Jahren durch besondere Expertise im Bereich Bürokratiekostenmessung, -kontrolle und Bürokratieabbau ausgewiesen und beraten Ministerien, Selbstverwaltungskörperschaften, Verbände und Unternehmen zu diesen Themen in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) der privaten Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld.

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