Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich: neue Hoffnung für Eintagsküken?

Der Streit um das systematische Töten von männlichen Küken geht in die nächste Runde. Heute gab das Bundesverwaltungsgericht bekannt, dass die Revision für die Verfahren der Kreise Paderborn und Gütersloh, die das Kükentöten verbieten wollen, zugelassen wird.

Es war ein Prozess, auf den Tierschützer aus ganz Deutschland gespannt geblickt haben: im Mai vergangenen Jahres hatten zwei Geflügelzüchter in Nordrhein-Westfalen gegen die Kreise Paderborn und Gütersloh geklagt, da diese ihnen verboten hatten, die männlichen Küken gleich nach der Geburt zu töten. Das zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster stellte daraufhin in einem Grundsatzurteil fest, dass das massenhafte Töten von frisch geschlüpften Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Zwar darf Tieren ohne vernünftigen Grund weder Schmerz noch Schäden zugefügt werden, einen solchen vernünftigen Grund für die Tötung sah das Gericht aber gerade in der wirtschaftlichen Unrentabilität der Aufzucht männlicher Küken. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde seiner Zeit durch das OVG Münster nicht zugelassen. Dagegen hatten die beiden betroffenen Kreise auf Anweisung des Umweltministeriums jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Die verbietenden Behörden aus Paderborn u. Gütersloh werden anwaltlich von Hans-Georg Kluge, Anwalt der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte u. gleichzeitig 2. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz vertreten.

Die Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte sieht gemeinsam mit der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts eine große Chance für den Tierschutz und schaut mit großer Spannung auf die nun bevorstehende mündliche Verhandlung. „Es ist ein vorläufiger Erfolg für den Tierschutz, dass das Urteil des OVG Münster nun vom Tisch ist, in dem das Tierwohl wirtschaftlichen Interessen eindeutig untergeordnet wurde“, so Eisenhart von Loeper, 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Hier finden Sie den Text als PDF

Pressemitteilung-03-01-2017