Urteil mit Signalwirkung für den Tierschutz

Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte haben wegweisenden Freispruch für Tierschützer vor dem Amtsgericht Haldensleben erreicht

Drei Tierschutz-Aktivisten, die in undercover-Aktionen erhebliche Missstände in einem Schweinemastbetrieb in Sachsen-Anhalt aufgedeckt haben, sind vom Amtsgericht Haldensleben in einem Aufsehen erregenden Prozess am 26.9.2016 vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei gesprochen worden.

Das Gericht hat inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt und bewertet darin die Belange des Tierschutzes angesichts der eklatanten Missstände in dem Betrieb höher als das Hausrecht der Betreiber und sah das Handeln der Tierschützer durch den rechtfertigenden Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch als gerechtfertigt an. Ohne das Betreten des Mastbetriebes und die filmische Dokumentation der tierschutzwidrigen Missstände durch die Tierschützer wäre ein Eingreifen der zuständigen Veterinärbehörden nicht erfolgreich gewesen.Insofern hat das Gericht in seinem wegweisenden Urteil erstmals festgestellt, dass das Betreten von Betrieben der Massentierhaltung zu Dokumentations- und Beweiszwecken durch Tierschützer gerechtfertigt sein kann, um die Missstände aufzudecken und abzustellen, nachdem ein behördliches Einschreiten lange Zeit nicht erfolgt ist.

Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte haben einen der drei Tierschützer in dem Strafverfahren erfolgreich vertreten und konnten für ihn einen Freispruch erreichen.

„Ein wegweisendes Urteil für den Tierschutz! Erstmals hat ein Gericht den Tierschutz höher bewertet als die Interessen der Betreiber von Betrieben der Massentierhaltung und Tierschützer frei gesprochen. Dem Verfahren kommt im Hinblick auf die weitereichenden Konsequenzen als Muster für ähnliche Fälle offensichtlichen behördlichen Nichthandelns auch über den Bereich der Massentierhaltung hinaus grundsätzliche Bedeutung zu,“ so Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge von Röttgen, Kluge & Hund Rechtsanwälte.

Kontakt zu Herrn Rechtsanwalt Kluge: 

Tel.: (030) 91 45 68 17

Mail: kluge@roettgen-kluge-hund.de

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Pressemitteilung-23-11-16