Urteile zum Töten männlicher Küken gefällt

Röttgen, Kluge & Hund Partnerschaft mbB haben NRW-Kreise vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidungen zum umstrittenen Kükentöten verkündet. Nach einem aufwändigen Verfahren, das zur Zulassung der Revisionen wegen grundsätzlicher Bedeutung geführt hatte, hat das Gericht nunmehr die Rechtsmittel der beiden Kreise Gütersloh und Paderborn zurückgewiesen. Diese hatten zwei Kükenmästern untersagt, männliche Küken sofort nach dem Schlüpfen zu töten. Rund 45 Millionen Tiere werden in Deutschland auf diese Weise jedes Jahr getötet.

Gleichwohl wertet NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser das Urteil zu Recht als Erfolg. Sie hat am Freitag im Deutschlandfunk ausgeführt:

Das Urteil jetzt aus Leipzig bringt uns insofern einen großen, großen Schritt weiter, weil es explizit sagt, das Töten der Küken ist nicht mit dem Grundsatz des Tierschutzes vereinbar.  Das wird uns künftig auch in anderen Fällen helfen, aber jetzt war es einmal sehr wichtig. Natürlich hätte ich mir auch gewünscht, dass die Übergangszeit dezimiert wird, auf, ich sage mal, fünf Monate oder Ähnliches.“

Nach Meinung von Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, der dieses Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammem mit Rechtsanwalt Dr. Dr. Jürgen Rühmann begleitet hat und der selbst Herausgeber eines Kommentars zum Tierschutzgesetz ist, trifft die Auffassung der Ministerin zu. Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts seien die Entscheidungen des OVG Münster nur formal bestätigt worden.

Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge: „Die beiden angegriffenen Urteile des OVG Münster, in denen nicht einmal die erhebliche Einwirkung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz auf die Auslegung des „vernünftigen Grundes“ in § 1 TierSchG erkannt worden ist, sind vom Bundesverwaltungsgericht „nur im Ergebnis“ bestätigt worden. Das ist die größtmögliche Distanzierung von der Urteilsbegründung des Berufungsgerichts, die bei einer die Revision zurückweisenden Entscheidung möglich ist.“

Kluge wies heute weiter darauf hin, dass die Begründung aus Münster, die die Verlängerung des Kükentötens bis zum „St.-Nimmerleinstag“ ermöglicht hätte, vom Bundesverwaltungsgericht „vom Tisch gefegt“ worden sei. Ökonomische Gründe als solche, die das OVG Münster per se  zur Legitimierung der Kükentötung für ausreichend halten wollte, seien seit diesen beiden Urteilen vom Donnerstag allein nicht mehr geeignet, als „vernünftiger Grund“ die Tötung von Wirbeltieren zu rechtfertigen. Das werde weitreichende Auswirkungen auf die Praxis im Bereich des deutschen Tierschutzrechts haben.

 

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