Umweltrecht

Das Umweltrecht ist von dem Gedanken geprägt, dass eine nachhaltige Entwicklung nur möglich ist, wenn Wirtschaft und Umweltschutz gleichermaßen Berücksichtigung finden. Das ergibt sich vor allem aus Art. 11 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wo es heißt, dass die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden müssen. Damit ist klargestellt, dass die Nachhaltigkeit neben einer ökonomischen und einer sozialen auch eine ökologische Dimension hat. Der darin zum Ausdruck kommende Dreiklang der Nachhaltigkeit ergibt sich z.B. auch aus § 1 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes bei der Beschreibung einer nachhaltigen Raumentwicklung.

Das Umweltrecht befasst sich mit dem Schutz natürlicher Ressourcen und der Erhaltung gesunder Lebensbedingungen für den Menschen. Durch die Schaffung der entsprechenden Rechtsnormen kommt der Staat seiner Schutzpflicht für die natürlichen Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen (Art. 20 a 1. Alt. GG) nach. Das erfasst nicht nur die Abwehr von Gefahren, sondern auch die Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der natürlichen Umwelt.

Unter dem Umweltrecht wird die Gesamtheit aller Rechtssätze verstanden, die der Umweltpflege gewidmet sind. Wichtige Teilgebiete des Umweltrechts sind das Naturschutzrecht (Artenschutz, NATURA 2000 auf der Grundlage der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Verbandsklage), das Immissionsschutzrecht (Lärmbelastung, Luftverschmutzung, Geruchsbelästigung), das Wasserrecht (Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Hochwasserschutz), das Bodenschutzrecht (Altlasten) und das Abfallrecht (Abfallbeseitigung und -verwertung).

Unser Gründungspartner Dr. Norbert Röttgen hat sich ebenso wie Rechtsanwalt Jürgen Becker sowohl als Politiker wie auch als Rechtsanwalt stets für den Umweltschutz eingesetzt. Umweltschutz und damit auch Umweltschutzrecht sind nach ihrer Auffassung so wichtig, weil es einer Abkehr von Ressourcenausbeutung und Umweltverschmutzung bedarf. In einer Rede auf der IX. Völkerrechtskonferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung am 12. Januar 2012 hat Dr. Röttgen das wie folgt formuliert:

„Die deutsche Gesellschaft ist auf Wachstum angewiesen, aber es wird nicht mehr so wie in der Vergangenheit sein – Klima- und Ressourcenschutz müssen elementarer Bestandteil des Wachstums werden“. Zwar könne man den „Gegenwartsegoismus“ noch ein paar Jahre weitertreiben, ohne es zu merken, aber die Kosten für nachfolgende Generationen seien hoch: Es drohen Klimakatastrophen, Kriege um Ressourcen und verstärkte globale Migration, wenn das Ziel nicht erreicht wird, die Erderwärmung bei zwei Grad zu stoppen.

Rechtsanwalt Dr. Röttgen und Rechtsanwalt Becker stehen auf der Grundlage dieser Überzeugung unseren Mandanten als fach- und sachkundige Ansprechpartner ebenso wie die anderen Anwälte zur Verfügung.