Bundessozialgericht: Chefärzte müssen unfallversicherungsrechtliche Gutachten künftig selbst erstellen
Pressemitteilung | Berlin/Köln 13.05.2019 Mit zwei Urteilen vom 7.5.2019 (Az. B 2 U 25/17 R; B 2 U 26/17 R) hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass von Unfallversicherungsträgern häufig als Gutachter beauftragte Chefärzte die erforderliche Untersuchung selbst durchführen müssen. Das gilt auch für medizinische Gutachten außerhalb des psychiatrischen Bereichs. Damit dürfte der vielfach geübten Praxis im Bereich…