Arbeitsgericht korrigiert Pressemitteilung zum Verfahren gegen das ZDF
Das Arbeitsgericht Berlin hat anlässlich der Klage unserer Mandantin wegen Entgeltdiskriminierung gegen das ZDF offensichtlich auf Veranlassung des Kammervorsitzenden, Richter Ernst, die Öffentlichkeit falsch informiert. In der ersten Pressemitteilung vom 1. Februar 2017 hieß es fälschlicherweise: „Die von ihr benannten Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, weil sie anders als die Klägerin beschäftigt würden“. Daraus schlossen vor…