Konkrete und abstrakte Normenkontrolle
Konkrete Normenkontrolle und Richtervorlagen nach Art. 100 GG Eine weitere Gruppe bedeutsamer Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht betreffen die Richtervorlagen, die Art. 100 GG vorsieht. Das gilt vor allem für die Vorlagen der Fachgerichte nach Art. 100 Abs. 1 GG, die als Verfahren der konkreten Normenkontrolle bezeichnet werden. Die Gerichte der Länder und des Bundes sind zwar…
